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Unauslöschlich: Die Taufe

Am Anfang der Zugehörigkeit zur Kirche steht die Taufe. Sie begründet dauernde Gemeinschaft mit Gott und mit der Kirche, der Gemeinschaft der Glaubenden. Was die Taufe bewirkt, kann nicht aufgehoben oder ausgelöscht werden. Theologisch gesehen kann man also nicht aus der Gemeinschaft der Gläubigen austreten, der man durch den Empfang des Sakraments der Taufe angehört; wohl kann man die „Körperschaft“ Kirche verlassen. In diesem Fall spricht man landläufig von „Kirchenaustritt“.

Der Weg zurück

Häufig sehen Menschen bestimmte Lebensentscheidungen nach einiger Zeit, nach prägenden Ereignissen oder bedeutsamen Begegnungen, in einem völlig anderen Licht. So ist es auch keine Seltenheit, dass Ausgetretene ihren Schritt rückgängig machen und wieder in die Kirche aufgenommen werden wollen.

Wie in dem bekannten Gleichnis „Vom guten Vater“ (Lukasevangelium 15,11-32) herrscht jedesmal große Freude, wenn jemand in die Gemeinschaft zurückkehrt, die er verlassen hat.

Was ist dann zu tun?

  • Suchen Sie den Kontakt mit Ihrem Pfarrer oder einem Seelsorger Ihres Vertrauens.
  • Klären Sie im Gespräch, warum Sie seinerzeit ausgetreten sind und warum Sie wieder in die Kirche aufgenommen werden möchten.
  • Falls andere, z. B Familienangehörige, durch Ihren Kirchenaustritt beeinträchtigt worden sind, sollten Sie in diesem Gespräch klären, wie evtl. Schaden wieder gutgemacht werden kann.
  • Wenn Sie inzwischen einer anderen Glaubensgemeinschaft beigetreten sind, müssen Sie hierfür rechtskräftig den Austritt erklären.

Wiederaufnahme

Nach der Klärung aller Fragen holt der Seelsorger beim Bischof die Genehmigung zur Wiederaufnahme ein.

Weil die Wiederaufnahme nicht nur ein Verwaltungsakt ist, sondern Anlass zur Freude, geschieht die Aufnahme in einer Feier vor Gott, an der neben dem Aufzunehmenden und dem Priester wenigstens zwei Zeugen teilnehmen. Dabei spricht der Aufzunehmende das Apostolische Glaubensbekenntnis und betont so seinen Willen, wieder ganz zur Kirche zu gehören.

Schließlich erklärt der Priester im Auftrag des Bischofs die Wiederaufnahme. Der Aufgenommene hat nun wieder alle Gliedschaftsrechte und -pflichten in der Katholischen Kirche.

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